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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.2 |
Vorruhestand
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 |
| Sofern eine Altersteilzeit nicht in Betracht kommt, kann alternativ die Vereinbarung einer betrieblichen Vorruhestandsregelung geprüft werden. Mitarbeiter mit einer mindestens 10-jährigen Dienstzeit in der Bank haben die Möglichkeit, für maximal 5 Jahre - jeweils einschließlich des tariflichen Vorruhestandes - vor der frühesten Möglichkeit des gesetzlichen Rentenbezuges, Leistungen aufgrund des betrieblichen Vorruhestands zu erhalten. Das Vorruhestandsgeld beträgt für maximal 24 Monate 75 %, im Übrigen 70 % des letzten Bruttomonatsgehalts - unter Anrechnung der tariflichen Vorruhestandsleistungen. Bei 1-2-jähriger Dauer des Vorruhestandes beträgt das Vorruhestandsgeld - unter Einschluss der tariflichen Vorruhestandsleistungen - maximal 3 Monate 75 %. Die Höhe des Vorruhestandsgeldes richtet sich somit nach folgender Tabelle: Dauer des Vorruhestandes: 1 Jahr, Vorruhestandsgeld/Monate: 3 x 75 % - 9 x 70 % Vorruhestandes: 2 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 3 x 75 % - 21 x 70 % Vorruhestandes: 3 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 15 x 75 % - 21 x 70 % Vorruhestandes: 4 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 24 x 75 % - 24 x 70 % Vorruhestandes: 5 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 24 x 75 % - 36 x 70 % Soweit sich aus dieser betrieblichen Vorruhestandsregelung nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen des Vorruhestands-Tarifvertrages in analoger Anwendung. In Einzelfällen kann der betriebliche Vorruhestand unter Beibehaltung des für eine fünfjährige Laufzeit eingesetzten finanziellen Volumens vorgezogen werden, sofern die Höhe des Vorruhestandsgeldes 65 % des letzten Bruttomonatsgehaltes nicht unterschreitet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /340 |
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