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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.2 |
Vorruhestand
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Für Beschäftigte, die kein Rückkehrrecht in die ehemals entsendenden Institute [...] geltend machen können, weil sie über kein ruhendes Arbeitsverhältnis verfügen, prüft die [Firma] auf Antrag alternativ zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. dem Wechsel in eine Transfergesellschaft die Möglichkeit einer betrieblichen Vorruhestandsregelung mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren - jeweils einschließlich des tariflichen Vorruhestandes - vor der frühesten Möglichkeit des gesetzlichen Rentenbezuges. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /703 |
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