Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.2 Vorruhestand

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013
Für Beschäftigte, die kein Rückkehrrecht in die ehemals entsendenden Institute [...] geltend machen können, weil sie über kein ruhendes Arbeitsverhältnis verfügen, prüft die [Firma] auf Antrag alternativ zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. dem Wechsel in eine Transfergesellschaft die Möglichkeit einer betrieblichen Vorruhestandsregelung mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren - jeweils einschließlich des tariflichen Vorruhestandes - vor der frühesten Möglichkeit des gesetzlichen Rentenbezuges.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /703
Textauszug 2 von 12 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen