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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.2 |
Vorruhestand
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 |
| Mitarbeitern ab dem vollendeten 58. Lebensjahr zum angedachten Ausscheidungszeitpunkt mit mindestens fünfjähriger Betriebszugehörigkeit können rentennahe Regelungen unter Einbeziehung von Zeiten der Arbeitslosigkeit angeboten werden. Die Abfindung errechnet sich wie folgt: 85 % des letzten abgerechneten Nettoeinkommens abzüglich Leistungen der Arbeitsverwaltung bzw. entsprechendem Krankengeld oder andere Leistungen eines Sozialversicherungsträgers bis zum Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Anspruch auf eine Rentenzahlung eines Versicherungsträgers besteht. Außerdem erhält jeder Mitarbeiter, mit dem diese Vereinbarung geschlossen wird, einen Ausgleich zur Milderung seiner Rentenminderung von 180 € je fehlenden Monats bis zum Bezug einer ungeminderten Altersrente, maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Rentenabschläge werden 230 € je 0,3 % tatsächlichem Abzug nach Rentenauskunft gezahlt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /360 |
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