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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.2 Vorruhestand

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Börse/Makler 2013
Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine vorzeitige Rente (mit Abschlägen) haben, können nach Wahl des Mitarbeiters anstatt der Abfindung nach Ziff. 3.1 eine Abfindung in Höhe einer individuell berechneten kapitalisierten Abschlagszahlung erhalten. Diese kompensiert die jeweilige Rentenminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung des betroffenen Arbeitnehmers bis zur Erreichung des 80. Lebensjahres. Als Grundlage für die Berechnung soll von den betroffenen Arbeitnehmern alsbald eine entsprechende Auskunft der gesetzlichen Rentenversicherung eingeholt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /692
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