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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.2 |
Vorruhestand
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2003 |
| Für die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus dem Unternehmen und der Vollendung des 60. Lebensjahres wird durchschnittlich ein Vorruhestandsniveau von 80 % des letzten Jahresgrundgehaltes unter Anrechnung von Leistungen Dritter garantiert. Alle Leistungen werden auf der Basis der vollen Tabellenvergütung berechnet. Die [...] zu erbringenden Leistungen werden der jeweiligen Tarifentwicklung angepasst. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /246 |
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