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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.2 |
Vorruhestand
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2008 |
| Abfindungsbetrag für Arbeitnehmerinnen ab dem 60. Lebensjahr Für Arbeitnehmerinnen, die zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 60.Lebensjahr vollendet haben, gilt in Abweichung zu Ziffer 3.4.2 folgende Abfindungsregelung: Vollendetes Lebensjahr: 60, Bruttoabfindung: 70.000,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 61, Bruttoabfindung: 60.000,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 62, Bruttoabfindung: 50.000,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 63, Bruttoabfindung: 30.000,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 64, Bruttoabfindung: 20.000,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 65, Bruttoabfindung: 0,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 66, Bruttoabfindung: 0,00 Euro Vollendetes Lebensjahr: 67, Bruttoabfindung: 0,00 Euro [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /607 |
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