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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.2 Vorruhestand

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2008
Abfindungsbetrag für Arbeitnehmerinnen ab dem 60. Lebensjahr
Für Arbeitnehmerinnen, die zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 60.Lebensjahr vollendet haben, gilt in Abweichung zu Ziffer 3.4.2 folgende Abfindungsregelung:
Vollendetes Lebensjahr: 60, Bruttoabfindung: 70.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 61, Bruttoabfindung: 60.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 62, Bruttoabfindung: 50.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 63, Bruttoabfindung: 30.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 64, Bruttoabfindung: 20.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 65, Bruttoabfindung: 0,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 66, Bruttoabfindung: 0,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 67, Bruttoabfindung: 0,00 Euro
[...].
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /607
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