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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.1 |
Zumutbarkeitsregelungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 |
| Bezüglich der Zumutbarkeit für Arbeitsplatzangebote gilt folgendes: - Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Versetzung Vollzeit arbeiten. Für diese Mitarbeiter sind Arbeitsplätze in allen Schichtmodellen zumutbar, sofern keine betriebsärztlich festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen bestehen. - Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Versetzung Teilzeit arbeiten. Vorzugsweise ist diesen Mitarbeitern ein freier Teilzeitarbeitsplatz anzubieten. Sofern kein Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist, sind die Teilzeitmitarbeiter in die bestehenden Schichtmodelle im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu integrieren, es sind die Möglichkeiten von Job-Sharing auszuschöpfen oder ihnen ist ein Vollzeitarbeitsplatz anzubieten. - Einstufung Ziel ist es, allen betroffenen Beschäftigten einen Arbeitsplatz in der bisherigen Entgeltgruppe [EG] anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, so sind Abstufungen aufgrund von Versetzungen auf freie Arbeitsplätze im Falle von Facharbeitern und Sachbearbeitern bis zur EG 5 zumutbar. - Über die Frage der Zumutbarkeit des Arbeitsplatzangebotes entscheidet die paritätische Kommission. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /587 |
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