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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.1 Zumutbarkeitsregelungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007
Mitarbeiter/innen, die trotz Unzumutbarkeit das Angebot eines Arbeitsplatzes der [Firma] annehmen und deshalb andere Leistungen aus diesem Sozialplan erhalten, verlieren ihren Anspruch auf Abfindung nicht, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Aufnahme der Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz sich auf die Unzumutbarkeit berufen und deswegen das Arbeitsverhältnis beendet wird.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /700
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