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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.1 Zumutbarkeitsregelungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2013
Die soziale Zumutbarkeit ist gegeben, wenn ein Nachteilsausgleich nach den Regelungen dieses Rahmensozialplans erfolgt und der Änderung des Arbeitsortes im Einzelfall keine anderweitigen sozialen Härten auf Seiten des Mitarbeiters entgegenstehen. Anderweitige soziale Härten sind insbesondere dann gegeben, wenn durch die Veränderung des Arbeitsortes:
- die Betreuung und/oder Versorgung pflegebedürftiger Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern oder Lebenspartner sowie pflegebedürftiger unterhaltsberechtigter Kinder durch den Mitarbeiter im bisherigen Umfang unmöglich wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Dies gilt entsprechend für eingetragene Lebenspartnerschaften und aus Lebensgefährten bestehende häusliche Gemeinschaften, in denen die aktuelle und auch in Zukunft erforderliche Betreuung und/oder Versorgung dem Mitarbeiter obliegt.
- die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr gewährleistet ist.
- aufgrund einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung des Mitarbeiters, welche durch ärztliches Attest nachzuweisen ist, eine zusätzliche Belastung entsteht.
- eine berufliche Aus- oder Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme des Mitarbeiters nicht fortgesetzt werden kann.
- ein Kind des Mitarbeiters, welches in dessen Haushalt lebt, in Folge eines mit der Änderung des Arbeitsorts verbundenen Wohnsitzwechsels eine Berufsausbildung nicht fortsetzen kann.
- der Mitarbeiter schwerbehindert oder gleichgestellt ist oder einen Angehörigen gerader Linie (Ehe-/Lebenspartner, Eltern-/Schwiegereltern, die im Haushalt lebenden Kinder) hat, der behindert ist, und in diesen Fällen die Art der Behinderung nach einem ärztlichen Attest ein Verbleiben in der gewohnten (i. S. therapeutisch notwendigen) und/oder speziell dafür eingerichteten Umgebung erforderlich macht.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /691
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