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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.1 Zumutbarkeitsregelungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2004
Gleichwertig ist ein Arbeitsplatz,
- wenn zumindest die funktionale Wertigkeit (diese ist nicht gegeben, wenn ein Wechsel von überwiegender Innendiensttätigkeit auf überwiegende Außendiensttätigkeit erfolgt) des bisherigen Arbeitsplatzes gegeben ist und
- das neue Bruttomonatsgehalt [...] nicht unter dem bisherigen Bruttomonatsgehalt [...] liegt und
- der Dienstsitz am bisherigen Standort liegt oder es sich um eine dezentral verbleibende Stelle in räumlicher Nähe des bisherigen Standortes handelt.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /349
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