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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.1 |
Zumutbarkeitsregelungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| [Ein Arbeitsplatz] ist gleichwertig, wenn die Tätigkeit nach derselben Tarifgruppe bewertet wird wie der bisherige Arbeitsplatz und der Beschäftigungsgrad vergleichbar ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /353 |
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