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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.2 Zumutbarkeitskriterien

Es gibt hierzu 21 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2013
Ein Arbeitsplatz ist regional zumutbar, wenn die Fahrzeit zwischen dem Wohnsitz des betroffenen Mitarbeiters und der neuen Arbeitsstätte für die tägliche Hin- und Rückfahrt unter Berücksichtigung der bisher benutzten Verkehrsmittel (Kfz, öffentliche Verkehrsmittel) regelmäßig insgesamt folgende Werte nicht übersteigt:
- bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,5 Std. oder mehr nicht mehr als 120 Min. Fahrzeit,
- bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Std. jedoch weniger als 7,5 Std. nicht mehr als 90 Min Fahrzeit,
- bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als 6 Std. nicht mehr als 75 Min Fahrzeit.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /691
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