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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.2 Zumutbarkeitskriterien

Es gibt hierzu 21 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003
Räumliche Zumutbarkeit
Eine Erhöhung des täglichen Wegezeitaufwandes um mehr als 60 Minuten ist nicht zumutbar. Ein täglicher Zeitaufwand von mehr als drei Stunden ist nur zumutbar, wenn sich gegenüber dem bisherigen Zeitaufwand vor der Versetzung kein Mehraufwand ergibt.
Bei Teilzeitbeschäftigten gelten die Zumutbarkeitsgrenzen entsprechend dem Anteil der individuellen täglichen Arbeitszeit an der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anteilig. Verteilt sich die Arbeitszeit ungleichmäßig auf verschiedene Tage, so ist dabei jeweils die kürzeste tägliche Arbeitszeit Ausschlag gebend.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /472
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