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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.2 |
Zumutbarkeitskriterien
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 |
| Räumliche Zumutbarkeit Eine Erhöhung des täglichen Wegezeitaufwandes um mehr als 60 Minuten ist nicht zumutbar. Ein täglicher Zeitaufwand von mehr als drei Stunden ist nur zumutbar, wenn sich gegenüber dem bisherigen Zeitaufwand vor der Versetzung kein Mehraufwand ergibt. Bei Teilzeitbeschäftigten gelten die Zumutbarkeitsgrenzen entsprechend dem Anteil der individuellen täglichen Arbeitszeit an der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anteilig. Verteilt sich die Arbeitszeit ungleichmäßig auf verschiedene Tage, so ist dabei jeweils die kürzeste tägliche Arbeitszeit Ausschlag gebend. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /472 |
| Textauszug 12 von 21 | « vorheriger | nächster » |