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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.2 |
Zumutbarkeitskriterien
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1995 |
| In Härtefällen (z. B. u. U. Teilzeitarbeitsverhältnisse) entscheiden die Geschäftsleitung und der Betriebsrat gemeinsam über die Frage der regionalen und sozialen Zumutbarkeit (paritätisch zu besetzende Kommission). Der Kommission gehören je 2 Mitglieder der Geschäftsleitung und des Betriebsrates an. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /131 |
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