Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.2 Zumutbarkeitskriterien

Es gibt hierzu 21 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1995
In Härtefällen (z. B. u. U. Teilzeitarbeitsverhältnisse) entscheiden die Geschäftsleitung und der Betriebsrat gemeinsam über die Frage der regionalen und sozialen Zumutbarkeit (paritätisch zu besetzende Kommission). Der Kommission gehören je 2 Mitglieder der Geschäftsleitung und des Betriebsrates an.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /131
Textauszug 18 von 21 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen