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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.2 Zumutbarkeitskriterien

Es gibt hierzu 21 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 0
Gesundheitliche Zumutbarkeit:
Die gesundheitliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer für die Arbeit gesundheitlich geeignet ist. Sollte keine gesundheitliche Zumutbarkeit vorliegen, muss dies durch den Betriebsarzt und/oder einen Facharzt attestiert werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /426
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