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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.2 |
Zumutbarkeitskriterien
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 0 |
| Gesundheitliche Zumutbarkeit: Die gesundheitliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer für die Arbeit gesundheitlich geeignet ist. Sollte keine gesundheitliche Zumutbarkeit vorliegen, muss dies durch den Betriebsarzt und/oder einen Facharzt attestiert werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /426 |
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