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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.2 |
Zumutbarkeitskriterien
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 0 |
| Die materielle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer sein bisheriges Brutto-Arbeitsentgelt (monatlich und kalenderjährlich) einschließlich aller bisherigen tariflichen und übertariflichen/außertariflichen Zulagen und Sonderzahlungen der Höhe nach bei gleicher Arbeitszeit auch am neuen Arbeitsplatz erhält. Eine Versetzung, die mit einer Abgruppierung verbunden ist, ist also immer unzumutbar. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /426 |
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