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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.2 Zumutbarkeitskriterien

Es gibt hierzu 21 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 0
Die materielle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer sein bisheriges Brutto-Arbeitsentgelt (monatlich und kalenderjährlich) einschließlich aller bisherigen tariflichen und übertariflichen/außertariflichen Zulagen und Sonderzahlungen der Höhe nach bei gleicher Arbeitszeit auch am neuen Arbeitsplatz erhält. Eine Versetzung, die mit einer Abgruppierung verbunden ist, ist also immer unzumutbar.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /426
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