Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.2 Zumutbarkeitskriterien

Es gibt hierzu 21 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2013
Ein Arbeitsplatz ist materiell zumutbar, wenn das Gesamtjahresbruttogehalt am neuen Arbeitsplatz dem Gesamtjahresbruttogehalt am bisherigen Arbeitsplatz entspricht oder der Mitarbeiter, insbesondere bei einer Umgruppierung oder einem Tarifwechsel eine entsprechende - jedenfalls zeitlich befristete - Besitzstands- und Entgeltsicherung erhält, nach deren Ablauf das neue Gesamtjahresbruttogehalt das bisherige Gesamtjahresbruttogehalt nicht um mehr als 7,5 % unterschreitet. Grundsätzlich gilt eine Besitzstands- und Entgelt-Sicherung für die Dauer von 12 Monaten. Für Arbeitnehmer nach Vollendung des 50. Lebensjahres und zehnjähriger Betriebszugehörigkeit wird der tarifliche Verdienstschutz aus § 13 VII Abs. 1 und § 14 Abs. 1 MTV Chemie für die Dauer von 18 Monaten gewährt.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /691
Textauszug 9 von 21 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen