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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.2 |
Zumutbarkeitskriterien
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2013 |
| Ein Arbeitsplatz ist materiell zumutbar, wenn das Gesamtjahresbruttogehalt am neuen Arbeitsplatz dem Gesamtjahresbruttogehalt am bisherigen Arbeitsplatz entspricht oder der Mitarbeiter, insbesondere bei einer Umgruppierung oder einem Tarifwechsel eine entsprechende - jedenfalls zeitlich befristete - Besitzstands- und Entgeltsicherung erhält, nach deren Ablauf das neue Gesamtjahresbruttogehalt das bisherige Gesamtjahresbruttogehalt nicht um mehr als 7,5 % unterschreitet. Grundsätzlich gilt eine Besitzstands- und Entgelt-Sicherung für die Dauer von 12 Monaten. Für Arbeitnehmer nach Vollendung des 50. Lebensjahres und zehnjähriger Betriebszugehörigkeit wird der tarifliche Verdienstschutz aus § 13 VII Abs. 1 und § 14 Abs. 1 MTV Chemie für die Dauer von 18 Monaten gewährt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /691 |
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