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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.3 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2002
Keine Abfindung erhalten diejenigen Arbeitnehmer/innen, die eine zumutbare Versetzung im Sinne der Nr. III 1 ablehnen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /359
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