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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.3 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2004
Lehnt ein Arbeitnehmer einen ihm angebotenen, zumutbaren Arbeitsplatz ab, so erhält er beim Ausscheiden aus dem Betrieb 75 % der sich aus dem Sozialplan ergebenden Leistungen und hat keinen Anspruch auf eine Outplacementberatung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /442
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