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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.3 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003
Der Ausspruch von Änderungskündigungen zum Zwecke der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist nur zulässig, wenn sonstige arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht geeignet und nicht anwendbar sind, es sich bei dem zuzuweisenden Arbeitsplatz um einen zumutbaren Arbeitsplatz im Sinne dieses Sozialplanes handelt und der Arbeitnehmer zuvor bereits zwei Angebote zumutbarer Arbeitsplätze abgelehnt hat.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /472
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