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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.5 Entgeltsicherung

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010
Differenzausgleich
Mitarbeiter, die infolge der Maßnahmen gemäß Interessenausgleich einen Arbeitsplatz mit einer geringeren Entgeltgruppe übernehmen oder/und bei denen die Maßnahme zu einer Reduzierung ihrer vertraglichen Arbeitszeit mit hieraus resultierendem niedrigerem Einkommen führen, erhalten einen Differenzausgleich. Dieser errechnet sich nach folgender Formel:
(Bisheriges regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen minus neues regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen) x Beschäftigungsjahre x Faktor 0,6. Für Mitarbeiter ab Beginn des 46. Lebensjahres gilt der Faktor 0,7; ab Beginn des 50. Lebensjahres gilt der Faktor 0,8 und ab Beginn des 55. Lebensjahres gilt der Faktor 0,9.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /603
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