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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.6 |
Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Sofern der/die Mitarbeiter(in) fusionsbedingt an einen anderen Einsatzort versetzt wird und sich dadurch die Fahrzeit erhöht, erhält er/sie für diejenigen Zeiten, die 45 Minuten einfache Fahrt (Wohnung zur Arbeitsstätte) überschreiten, einen Ausgleich. Der Ausgleich erfolgt in Abhängigkeit der Entgeltgruppe wie folgt: - In der Entgeltgruppe 5 bis 8: 0,25 Euro/Minute - In der Entgeltgruppe 9 bis 11: 0,35 Euro/Minute - In der Entgeltgruppe 12 bis 15: 0,40 Euro/Minute. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /644 |
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