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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.6 Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011
Sofern der/die Mitarbeiter(in) fusionsbedingt an einen anderen Einsatzort versetzt wird und sich dadurch die Fahrzeit erhöht, erhält er/sie für diejenigen Zeiten, die 45 Minuten einfache Fahrt (Wohnung zur Arbeitsstätte) überschreiten, einen Ausgleich. Der Ausgleich erfolgt in Abhängigkeit der Entgeltgruppe wie folgt:
- In der Entgeltgruppe 5 bis 8: 0,25 Euro/Minute
- In der Entgeltgruppe 9 bis 11: 0,35 Euro/Minute
- In der Entgeltgruppe 12 bis 15: 0,40 Euro/Minute.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /644
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