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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.6 Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2004
Die Gesellschaft erstattet Arbeitnehmern ab Aufnahme der Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz und längstens für die Dauer von 36 Monaten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die infolge der Umsetzung entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten ("Fahrtkostenmehraufwand"). Bei Nutzung der Deutschen Bahn sind dies die Kosten der zweiten Klasse einschließlich aller Zuschläge, bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs das Kilometergeld in der durch die jeweils gültige Reisekostenordnung der Gesellschaft festgelegten Höhe. Der Arbeitnehmer hat den Fahrtkostenmehraufwand nachzuweisen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /447
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