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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.6 |
Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007 |
| Arbeitnehmer, die an einen anderen Arbeitsort/in ein anderes Arbeitsgebiet versetzt werden, erhalten für eine maximale Übergangszeit von insgesamt 36 Monaten die nachfolgenden Leistungen, wobei unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen die folgenden Leistungen nach Möglichkeit, soweit zulässig, abgabenfrei erbracht werden; im Übrigen trägt der Arbeitnehmer die auf die Leistungen entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Nachweise und Erklärungen, die für die Steuerbefreiung erforderlich sind, sind vom Arbeitnehmer beizubringen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /669 |
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