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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.6 |
Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 |
| Die Leistungen werden für die Tage, an denen der Mitarbeiter tatsächlich pendelt, für längstens 36 Monate gewährt, [...] in den ersten 12 Monaten nach der Versetzung voll, in den nächsten 12 Monaten zu 75 % und in den letzten 12 Monaten zu 50 %. Mitarbeiterinnen, die - das 55. Lebensjahr vollendet haben oder - schwerbehindert sind oder - ein pflegebedürftiges Familienmitglied (mindestens Pflegestufe II) oder - mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren im Haushalt haben, die in der Berufsausbildung sind oder eine weiterführende Schule besuchen, erhalten die Leistungen, die für das dritte Jahr zu erbringen sind, ohne weitere Abschmelzung für weitere drei Jahre, jedoch nicht über den Zeitpunkt hinaus, in dem die vorstehenden Voraussetzungen entfallen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /401 |
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