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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.6 |
Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003 |
| Der Fahrgeldzuschuss wird zum Zeitpunkt der Versetzung festgelegt und bleibt unverändert bestehen. Steuerliche Vorteile werden bei der Festlegung des Fahrtkostenzuschusses mindernd berücksichtigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /308 |
| Textauszug 7 von 14 | « vorheriger | nächster » |