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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.6 Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003
Der Fahrgeldzuschuss wird zum Zeitpunkt der Versetzung festgelegt und bleibt unverändert bestehen. Steuerliche Vorteile werden bei der Festlegung des Fahrtkostenzuschusses mindernd berücksichtigt.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /308
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