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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.6 Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010
Alle Mitarbeiter, deren Arbeitsort sich ändert, erhalten zum Ausgleich des mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbundenen Mehraufwands bis zum 30.11.2011 eine pauschale Zulage zu ihrem vertraglich vereinbarten Monatsentgelt in Höhe von jeweils 700,00 Euro brutto monatlich. Der Zuschlag wird erstmals für den Kalendermonat gezahlt, in dem der Mitarbeiter seine Beschäftigung am neuen Arbeitsort tatsächlich aufnimmt und endet im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die tatsächliche Beschäftigung endet.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /603
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