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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.7 Leistungen bei Umzug

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2008
Voraussetzung für die Gewährung der Umzugsbeihilfe ist, dass ein Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel besteht. Der Wohnortwechsel muss innerhalb eines Jahres nach der Versetzung erfolgen und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch Veränderung des Wohnortes sich um mindestens 30 km verkürzen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /584
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