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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.7 |
Leistungen bei Umzug
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2008 |
| Voraussetzung für die Gewährung der Umzugsbeihilfe ist, dass ein Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel besteht. Der Wohnortwechsel muss innerhalb eines Jahres nach der Versetzung erfolgen und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch Veränderung des Wohnortes sich um mindestens 30 km verkürzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /584 |
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