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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.7 |
Leistungen bei Umzug
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010 |
| Zur Beschaffung und Besichtigung der Wohnräume sowie zur Erledigung sonstiger im Zusammenhang mit dem Umzug stehender Angelegenheiten werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter kann bis zu 2 Besichtigungsreisen mit Ehe-/Lebens-Partner/in in Anspruch nehmen, insgesamt bis zu 5 Tage. Von Mitarbeiter(inne)n mit Kindern können 3 Reisen und max. 7 Tage in Anspruch genommen werden. Reisekosten werden nach Bundesumzugskostengesetz (BUKG) erstattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /602 |
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