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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.7 |
Leistungen bei Umzug
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 |
| Nicht vermeidbare Mietdoppelbelastungen für Wohnungen bis zum Umzug werden für die Dauer von bis zu 12 Monaten übernommen, sofern Kündigungsfristen für das bisherige Mietobjekt zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme nach dem Wechsel des Beschäftigungsortes nicht eingehalten werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /236 |
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