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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.7 Leistungen bei Umzug

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010
Müssen Kinder von Mitarbeitenden zur Fortsetzung des Schulbesuchs oder der Berufsausbildung am bisherigen Dienstort verbleiben, erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen zusätzlichen Ausgleichsbeitrag in Höhe von 125,00 Euro pro Monat bis zur Beendigung der Schule oder der Berufsausbildung und solange Kindergeld gezahlt wird. Für von dieser Regelung betroffene Kinder wird zweimal im Monat eine Familienheimfahrt nach TGV erstattet.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /602
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