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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.7 Leistungen bei Umzug

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007
Auszubildende, die am 30.09.2008 an einem der zu schließenden Standorte in einem Ausbildungsverhältnis stehen, und nach Abschluss der Ausbildung ein unbefristetes Anstellungsverhältnis an einem Zielstandort eingehen und ihren Lebensmittelpunkt (d. h. Erstwohnsitz) an diesen Zielstandort verlegen (hierzu gilt Ziff. 2.3 dieses Abschnitts), erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Gründung und Aufbau eines Haushalts eine einmalige steuerpflichtige Pauschale in Höhe von 6.000,00 Euro sowie ein einmaliges zinsloses Darlehen in Höhe von 10.000,00 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /709
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