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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.8 Pendlerregelungen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010
Darüber hinaus werden die Kernzeiten [...] zur gleitenden Arbeitszeit so verändert, dass die Kernzeit für Pendler/innen jeweils am Montag um 14:00 Uhr beginnt und am Freitag um 12:00 Uhr endet. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende sind entsprechende Regelungen zu treffen. Soweit dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, kann die Reisezeit bis zu 4 Stunden/Woche als Arbeitszeit genutzt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /602
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