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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.8 |
Pendlerregelungen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010 |
| Darüber hinaus werden die Kernzeiten [...] zur gleitenden Arbeitszeit so verändert, dass die Kernzeit für Pendler/innen jeweils am Montag um 14:00 Uhr beginnt und am Freitag um 12:00 Uhr endet. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende sind entsprechende Regelungen zu treffen. Soweit dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, kann die Reisezeit bis zu 4 Stunden/Woche als Arbeitszeit genutzt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /602 |
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