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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.8 |
Pendlerregelungen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2008 |
| Für die unternehmensintern wechselnden Mitarbeiter(innen) werden am neuen Arbeitsplatz keine Servicezeiten montags vor 12:00 Uhr und freitags nach 15:00 Uhr festgelegt. Den Mitarbeitern(innen) wird es bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens ermöglicht, ihre wöchentliche Arbeitszeit auf vier Arbeitstage zu verteilen. Soweit Mitarbeiter(innen) einen Teilzeitvertrag haben, können sie bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens die Arbeitszeit zu einem Block (z. B. Drei-Tage-Woche) zusammenfassen. Die Abstimmung erfolgt im Team und im Einverständnis mit den Vorgesetzten. Im Streitfall wird der Betriebsrat nach § 85/86 BetrVG beteiligt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /705 |
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