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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.8 |
Pendlerregelungen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 |
| Die Übernahme der vorgenannten Leistungen [...] wird für MitarbeiterInnen ab Vollendung des 53. Lebensjahres für längstens 48 Monate und für jüngere MitarbeiterInnen für einen Zeitraum von längstens 30 Monaten gewährt. Stichtag für die Berechnung des Alters ist der 31.12.2002. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /236 |
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