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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.9 |
Doppelte Haushaltsführung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Die angemessenen Kosten für erforderliche Übernachtungen (ohne Frühstück) im Hotel werden grundsätzlich für höchstens 3 Monate erstattet. Für möblierte Appartements werden die Kosten für maximal 24 Monate in angemessenem Umfang erstattet. Ferner erhält der Arbeitnehmer einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von EUR 300,00 brutto monatlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /517 |
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