Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.9 Doppelte Haushaltsführung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009
Die angemessenen Kosten für erforderliche Übernachtungen (ohne Frühstück) im Hotel werden grundsätzlich für höchstens 3 Monate erstattet. Für möblierte Appartements werden die Kosten für maximal 24 Monate in angemessenem Umfang erstattet. Ferner erhält der Arbeitnehmer einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von EUR 300,00 brutto monatlich.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /517
Textauszug 2 von 5 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen