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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.10 Regelungen zum Kündigungsschutz

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001
Entstehen durch die Neustrukturierung Kleinbetriebe, die nicht die Betriebsgröße des § 23 KSchG erreichen, so gilt dort das Kündigungsschutzgesetz unabhängig von der Betriebsgröße (Schwellenwert). Die Rechtsträger solcher Betriebe treten dieser Vereinbarung bei. Deren Mitarbeiter haben das Recht, sich vom Betriebsrat beraten zu lassen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /616
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