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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.10 |
Regelungen zum Kündigungsschutz
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 |
| Entstehen durch die Neustrukturierung Kleinbetriebe, die nicht die Betriebsgröße des § 23 KSchG erreichen, so gilt dort das Kündigungsschutzgesetz unabhängig von der Betriebsgröße (Schwellenwert). Die Rechtsträger solcher Betriebe treten dieser Vereinbarung bei. Deren Mitarbeiter haben das Recht, sich vom Betriebsrat beraten zu lassen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /616 |
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