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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.11 Kündigung nach Umsetzung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2007
Endet das Arbeitsverhältnis mit der anderen Gesellschaft innerhalb von 24 Monaten nach der Einstellung durch betriebsbedingte Kündigung der anderen Gesellschaft, erhält der Arbeitnehmer von der anderen Gesellschaft eine Abfindung entsprechend Ziff. 5.1 dieses Sozialplans abzüglich bereits geleisteter Zahlungen gemäß Ziff. 5.2. sowie abzüglich etwaiger sonstiger Zahlungen der anderen Gesellschaft wegen der Vertragsbeendigung. Erfolgt die Zahlung durch die andere Gesellschaft nicht, so wird die Zahlung der Abfindung von der [Firmen]-Gruppe sichergestellt. Eine entsprechende Erklärung ist durch die Geschäftsführung der [Firma] abgegeben worden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /597
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