Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.12 Rückkehrrecht

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003
Im Falle der Insolvenz eines neuen Arbeitgebers innerhalb des Verbundes kann der Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Gesamtbetriebszugehörigkeit zu dem alten Arbeitgeber im Verbund zurückkehren. Sollte der alte Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung stehen, ist der frühere Arbeitgeber berechtigt, dem Mitarbeiter einen anderen, möglichst gleichwertigen Arbeitsplatz zuzuweisen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451
Textauszug 4 von 5 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen