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Alle Rechte vorbehalten
| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.12 |
Rückkehrrecht
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 |
| Im Falle der Insolvenz eines neuen Arbeitgebers innerhalb des Verbundes kann der Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Gesamtbetriebszugehörigkeit zu dem alten Arbeitgeber im Verbund zurückkehren. Sollte der alte Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung stehen, ist der frühere Arbeitgeber berechtigt, dem Mitarbeiter einen anderen, möglichst gleichwertigen Arbeitsplatz zuzuweisen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451 |
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