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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.13 |
Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Die Mitarbeiter der Gruppe b), deren Stellenprofil sich nicht wesentlich verändert, müssen sich vertraglich verbindlich bis spätestens 31.03.2011 erklären, ob sie an den geplanten neuen Standort wechseln. Dies setzt voraus, dass dem Mitarbeiter bis zum 31.12.2010 eine Information vorliegt, aus der sich ergibt, dass sich die Stelle des Mitarbeiters nicht wesentlich verändert hat. Sollte diese Information erst später vorliegen, so verschiebt sich der Erklärungszeitraum entsprechend, sodass zwischen der Information und dem Erklärungszeitpunkt drei Monate liegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /614 |
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