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| 2.4 | Versetzungen und Umsetzungen |
| 2.4.14 |
Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 |
| In den ersten drei Monaten nach der Versetzung sind Abmahnungen wegen möglicher Schlechtleistung unzulässig. Ist ein Mitarbeiter gemäß § 6 für den neuen Arbeitsplatz umgeschult worden, ist die Abmahnung in den ersten sechs Monaten nach der Versetzung unzulässig. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451 |
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