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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.4 Versetzungen und Umsetzungen
2.4.14 Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003
In den ersten drei Monaten nach der Versetzung sind Abmahnungen wegen möglicher Schlechtleistung unzulässig. Ist ein Mitarbeiter gemäß § 6 für den neuen Arbeitsplatz umgeschult worden, ist die Abmahnung in den ersten sechs Monaten nach der Versetzung unzulässig.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451
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