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| 2.5 | Regelungen zur Qualifizierung |
| 2.5.1 |
Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Stellen die [...] Bank und die/der Beschäftigte spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme der neuen Tätigkeit übereinstimmend fest, dass die/der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes nicht ausreichend gewachsen ist, gelten folgende Regelungen: - Es ist in Abstimmung mit der/dem Beschäftigten und dem zuständigen BR oder dem GBR der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf festzustellen. - Die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen erstrecken sich auf solche, die üblicherweise im Hause der [...] Bank angeboten werden und sind zeitlich und inhaltlich zu planen und in einem schriftlichen Plan festzuhalten. Die Dauer der Qualifizierung/Weiterbildung soll in der Regel 6 Monate nicht übersteigen. - Die Kosten der Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen trägt die [...] Bank. - Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden während der Arbeitszeit durchgeführt; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, gelten die außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteten Stunden als Arbeitszeit. - Reisekosten werden nach den unternehmensüblichen Reisekostenerstattungsregeln übernommen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /591 |
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