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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.5 Regelungen zur Qualifizierung
2.5.1 Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Stellen die [...] Bank und die/der Beschäftigte spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme der neuen Tätigkeit übereinstimmend fest, dass die/der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes nicht ausreichend gewachsen ist, gelten folgende Regelungen:
- Es ist in Abstimmung mit der/dem Beschäftigten und dem zuständigen BR oder dem GBR der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf festzustellen.
- Die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen erstrecken sich auf solche, die üblicherweise im Hause der [...] Bank angeboten werden und sind zeitlich und inhaltlich zu planen und in einem schriftlichen Plan festzuhalten. Die Dauer der Qualifizierung/Weiterbildung soll in der Regel 6 Monate nicht übersteigen.
- Die Kosten der Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen trägt die [...] Bank.
- Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden während der Arbeitszeit durchgeführt; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, gelten die außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteten Stunden als Arbeitszeit.
- Reisekosten werden nach den unternehmensüblichen Reisekostenerstattungsregeln übernommen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /591
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