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| 2.5 | Regelungen zur Qualifizierung |
| 2.5.1 |
Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Ist der/die Mitarbeiterin gemäß Abs. 3 umgesetzt worden, so ist er/sie später bevorzugt zu berücksichtigen, wenn ein dem früheren Arbeitsplatz an Wertigkeit und Zumutbarkeit vergleichbarer Arbeitsplatz an einem für ihn/ihr günstigeren Einsatzort zu besetzen ist. Voraussetzung ist, dass er/sie sich auf die Stelle bewirbt und eine für die Tätigkeit ausreichende Qualifikation aufweist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /644 |
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