Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.5 Regelungen zur Qualifizierung
2.5.1 Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011
Ist der/die Mitarbeiterin gemäß Abs. 3 umgesetzt worden, so ist er/sie später bevorzugt zu berücksichtigen, wenn ein dem früheren Arbeitsplatz an Wertigkeit und Zumutbarkeit vergleichbarer Arbeitsplatz an einem für ihn/ihr günstigeren Einsatzort zu besetzen ist. Voraussetzung ist, dass er/sie sich auf die Stelle bewirbt und eine für die Tätigkeit ausreichende Qualifikation aufweist.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /644
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