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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.5 Regelungen zur Qualifizierung
2.5.1 Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003
Entfallen Arbeitsplätze und können Mitarbeiter/innen auf diesen Arbeitsplätzen nicht weiter beschäftigt werden, werden diesen Mitarbeiter/innen Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, sofern freie, gleichwertige oder höherwertige Arbeitsplätze in den Unternehmen, in dem die Mitarbeiter/innen nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme eingesetzt werden können, bestehen und die Mitarbeiter/innen bereit sind, die neuen Arbeitsplätze anzunehmen. [...]
Stellt sich innerhalb von weiteren 4 Monaten nach Aufnahme des höher bewerteten Arbeitsplatzes beiderseits heraus, dass der/die Mitarbeiter/in wider Erwarten für den Arbeitsplatz nicht hinreichend geeignet ist, wird ihm/ihr ein seiner/ihrer bisherigen Qualifikation und Berufserfahrung entsprechender anderweitiger Arbeitsplatz angeboten. Ist dies nicht möglich, besteht für den Mitarbeiter ein Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach den Bedingungen dieses Sozialplans. Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb einer Zeit von mehr als 6 bis 9 Monaten nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme, reduziert sich ein etwaiger Abfindungsanspruch gemäß diesem Sozialplan auf 66 % der Leistungen, bei einer Beendigung innerhalb eines Zeitraums von mehr als 9 bis 12 Monaten auf 33 %.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /241
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