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| 2.6 | Härtefallregelungen |
| 2.6.1 |
Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2007 |
| Zur Milderung etwaiger Härtefälle wird eia Härtefonds zur Verfügung gestellt, der mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird, die nach folgender Formel errechnet werden: 1,2 Bruttomonatsentgelte gemäß Ziff. 3.2 x vollendete Jahre der Betriebszugehörigkeit im Sinne der Ziff. 3.1, berechnet auf der Basis der am 31.07.2007 bei der [Firma] beschäftigten Mitarbeiter, die eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten und nicht in das neue Kundencenter (Ziff. 3c des Interessenausgleichs) wechseln, abzüglich der Abfindungen nach Ziff. 5 dieses Sozialplans. Anträge auf darüber hinausgehende Leistungen aus dem Härtefonds sind bis zum 15.09.2007 beim Betriebsrat zu stellen. Über das Vorliegen eines Härtefalles und ggf. die Höhe des Milderungsbetrags entscheidet die paritätische Kommission nach Ziff. 3.4. Ein. gesondertes Einigungsstellenverfahren wird ausgeschlossen. Die Höhe des Milderungsbetrages ist auf maximal 10.000,00 Euro pro Mitarbeiter begrenzt. Die danach noch verbleibenden Mittel werden als nachträglicher Zuschlag zur Abfindung linear auf die von einer Entlassung im Sinne der Ziff. 2.1 betroffenen Mitarbeiter verteilt, die nicht in das neue Kundencenter wechseln. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /597 |
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