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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.6 Härtefallregelungen
2.6.1 Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Sollte trotz aller Bemühungen eine Vermittlung oder eine Anschlussbeschäftigung nicht möglich sein und ein betroffener Mitarbeiter ohne Arbeit bleiben, so gilt im Rahmen der Beratungen einer Härtefallkommission folgendes:
Mitarbeiter, die 6 Monate nach ihrem Ausscheiden noch arbeitslos gemeldet sind, erhalten - sofern sie die andauernde Arbeitslosigkeit anzeigen und nachweisen - weitere 20.000,00 Euro brutto als Erhöhungsbetrag auf ihre Abfindung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /614
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