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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.7 Geltungsbereich
2.7.1 Räumlich, sachlich, personell

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000
Zur Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses gelten die Abfindungsregelungen nicht für Diplomverwaltungswirte und Sozialversicherungsfachangestellte bis zum vollendeten 32. Lebensjahr.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /192
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