http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Geltungsbereich |
| 2.7.1 |
Räumlich, sachlich, personell
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 |
| Zur Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses gelten die Abfindungsregelungen nicht für Diplomverwaltungswirte und Sozialversicherungsfachangestellte bis zum vollendeten 32. Lebensjahr. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /192 |
| Textauszug 10 von 14 | « vorheriger | nächster » |